Fonds Deutsche Einheit
Der Fonds Deutsche Einheit war ein Sondervermögen des Bundes, das nach der deutschen Wiedervereinigung eingerichtet wurde, um die neuen Bundesländer bis zu ihrer Einbeziehung in den gesamtdeutschen Finanzausgleich finanziell zu unterstützen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 80)
Beispiel: Mit Mitteln des Fonds Deutsche Einheit wurden in den 1990er-Jahren öffentliche Aufgaben und Investitionen in Ostdeutschland finanziert.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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