Folgeschäden
Folgeschäden sind Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt an anderen Sachen als dem fehlerhaften Produkt selbst entstehen. Nach der Quelle werden sie im Rahmen der Produkthaftung nur erfasst, wenn die beschädigten Sachen privat und nicht gewerblich genutzt wurden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 254)
Beispiel: Eine fehlerhafte Waschmaschine verursacht einen Wasserschaden und beschädigt dabei den privaten Teppich im Badezimmer. Der Schaden am Teppich ist ein Folgeschaden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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