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Folgebewertung

Die Folgebewertung ist die erneute Bewertung eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld nach der erstmaligen Bilanzierung. Dabei wird geprüft, ob sich der Wert erhöht oder vermindert hat. In der Praxis steht meist die Erfassung von Wertminderungen, insbesondere durch Abschreibungen, im Mittelpunkt. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 95)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine um 10.000 €. Ein Jahr später wird sie erneut bewertet. Da die Maschine durch Nutzung an Wert verliert, wird eine planmäßige Abschreibung von 2.000 € vorgenommen. Der Buchwert sinkt dadurch auf 8.000 €. Diese Anpassung des Werts nach der Erstbewertung ist ein typischer Vorgang der Folgebewertung.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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