Flächentarifvertrag
- Andreas Armster

- 6. Juli 2025
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Ein Flächentarifvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder deren Spitzenorganisation abgeschlossen und gilt für ganze Branchen oder Regionen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 121)
Beispiel: Ein Flächentarifvertrag regelt zum Beispiel die Löhne und Arbeitszeiten für alle Metallarbeiter in einer Region, unabhängig vom einzelnen Arbeitgeber.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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