Fixkostenüberdeckung
Eine Fixkostenüberdeckung entsteht in der Vollkostenrechnung, wenn die tatsächlich erzielte Beschäftigung höher als die bei der Vorkalkulation angenommene Beschäftigung ist. Dadurch werden über den kalkulierten Preis mehr fixe Gemeinkosten verrechnet, als tatsächlich angefallen sind. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 83)
Beispiel: Ein Unternehmen kalkuliert mit einer Beschäftigung von 10.000 Stück und verteilt dabei 100.000 € Fixkosten, also 10 € Fixkosten je Stück. Tatsächlich werden 12.000 Stück produziert. Dadurch werden 120.000 € Fixkosten verrechnet, obwohl nur 100.000 € angefallen sind. Es entsteht eine Fixkostenüberdeckung von 20.000 €.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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