Fixkostenunterdeckung
Eine Fixkostenunterdeckung liegt vor, wenn die bei der Vorkalkulation auf die Kostenträger verrechneten fixen Gemeinkosten niedriger sind als die tatsächlich angefallenen fixen Gemeinkosten. Sie entsteht somit beispielsweise bei einer geringeren tatsächlichen Beschäftigung als ursprünglich geplant. Das Gegenteil ist die Fixkostenüberdeckung. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 83)
Beispiel: Ein Unternehmen kalkuliert mit 10.000 Stück und verrechnet dabei 10 € Fixkosten je Stück, also insgesamt 100.000 €. Tatsächlich werden nur 8.000 Stück produziert, sodass nur 80.000 € Fixkosten verrechnet werden. Sind tatsächlich 100.000 € Fixkosten angefallen, entsteht eine Fixkostenunterdeckung von 20.000 €.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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