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Fixkostenproportionalisierung

26. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Fixkostenproportionalisierung bezeichnet die Verteilung der fixen Kosten einer Periode auf die in dieser Periode erzeugten oder abgesetzten Leistungseinheiten. Dazu werden die Fixkosten beispielsweise durch die hergestellte bzw. abgesetzte Menge, die benötigten Faktormengen oder Produktionszeiten geteilt. Alternativ können die Fixkosten auch im Verhältnis zu den verursachten variablen Kosten verteilt werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 83)


Beispiel: Ein Unternehmen hat monatliche Fixkosten von 100.000 € und produziert 20.000 Stück. Durch Fixkostenproportionalisierung werden jedem Stück 5 € Fixkosten (100.000 € ÷ 20.000 Stück) zugerechnet. Bei einem Produkt mit variablen Kosten von 15 € ergeben sich damit insgesamt 20 € Kosten je Stück.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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