Fixkostenpolitik
Die Fixkostenpolitik ist ein Teilbereich der Kostenpolitik und umfasst Maßnahmen zum Abbau bzw. zur Flexibilisierung von Fixkosten. Voraussetzung ist eine ausreichende Fixkostentransparenz, also Informationen darüber, welche Fixkosten wann und in welchem Umfang verändert werden können und welche Folgen dies hat. Zudem wird untersucht, in welchem Umfang die durch Fixkosten geschaffenen Leistungspotenziale genutzt werden und wie Fixkosten Produkten, Produktgruppen, Sparten oder dem Gesamtunternehmen zugeordnet werden können. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 83)
Beispiel: Ein Unternehmen hat jährliche Fixkosten von 500.000 € für eine Produktionsanlage. Wird die Anlage nur zu 70 % ausgelastet, untersucht das Unternehmen, ob durch eine kleinere Anlage oder eine flexible Mietlösung beispielsweise 100.000 € Fixkosten eingespart werden können. Die Analyse und Umsetzung solcher Maßnahmen gehört zur Fixkostenpolitik.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




Kommentare