Fixgeschäft
Ein Fixgeschäft ist ein Vertrag, bei dem sich mindestens ein Vertragspartner verpflichtet, eine Leistung zu einem genau bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer festgelegten Frist zu erbringen. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen bestellt für eine Messe 500 Werbeprospekte, die spätestens am 15. Oktober geliefert werden müssen. Eine Lieferung nach diesem Termin ist für den Zweck nicht mehr sinnvoll.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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