Fiskus
- Andreas Armster

- 15. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Der Fiskus bezeichnet den Staat in seiner Rolle als Träger von Vermögen, Rechten und finanziellen Ansprüchen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Finanzen und Steuern. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 78)
Beispiel: Wenn das Finanzamt Steuern einzieht, handelt der Staat als Fiskus.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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