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Firmenschutz

16. Okt.
1 Min. Lesezeit

Firmenschutz bedeutet, dass ein Unternehmen rechtlich gegen die unberechtigte Verwendung seiner Firma geschützt ist. Nach § 37 HGB kann der Berechtigte verlangen, dass ein anderer die unzulässige Firmenführung unterlässt. Bei entstandenen Schäden kann außerdem Schadensersatz verlangt werden. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 190 f.)


Beispiel: Manfred Malteser betreibt einen Supermarkt unter der Firma „Manfred Malteser e. Kfm.“. Ein anderer Unternehmer im selben Ort verwendet denselben Firmennamen für seinen Supermarkt. Der erste Betreiber kann nach § 37 Abs. 2 HGB verlangen, dass der Konkurrent die Firma nicht mehr verwendet, und bei entstandenen Schäden Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB fordern.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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