Firmeneinheit
Firmeneinheit bedeutet, dass ein Kaufmann für ein Unternehmen grundsätzlich nur eine einzige Firma führen darf. Eine Ausnahme gilt für Zweigniederlassungen, die unterschiedliche Firmen führen dürfen, sofern die Zugehörigkeit zum Hauptunternehmen erkennbar bleibt. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 187)
Beispiel: Die Baustoffe-GmbH betreibt eine Hauptniederlassung und eine Zweigniederlassung in Jena. Diese darf „Baustoffe-GmbH, Zweigstelle Jena“ heißen, da dadurch die Verbindung zum Hauptunternehmen deutlich wird.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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