Firmenbeständigkeit
Firmenbeständigkeit bedeutet, dass eine Firma trotz Änderungen, etwa durch einen Inhaberwechsel, eine Erbschaft oder Veränderungen im Gesellschafterbestand, weitergeführt werden darf. Dabei müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise die Zustimmung des bisherigen Inhabers und die Verwendung eines passenden Rechtsformzusatzes. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 187 f.)
Beispiel: A verkauft sein Unternehmen an B. Mit Zustimmung von A darf B die bisherige Firma „Manfred Meier“ weiterführen, beispielsweise als „Manfred Meier, Inh. Max Meier“. Wird das Unternehmen von einer GmbH übernommen, muss die Firma den Zusatz „GmbH“ enthalten.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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