Im Alltag wird der Begriff "Firma" oft synonym mit dem Betrieb oder Geschäft eines Kaufmanns verwendet. Doch rechtlich gesehen bezieht sich der Begriff "Firma" auf den offiziellen Namen oder die korrekte Bezeichnung eines Unternehmens gemäß § 17 des Handelsgesetzbuches (HGB).
Diese Firma repräsentiert den Namen, unter dem der Kaufmann sein Geschäft führt und Verträge abschließt. Die Firma dient als Identifikationsmerkmal für das Unternehmen und ermöglicht es, den Kaufmann rechtlich zu identifizieren sowie Rechtsstreitigkeiten anzustreben oder sich ihnen zu stellen. Darüber hinaus gibt die Firma Aufschluss über die Rechtsform des Unternehmens, die es betreibt. (vgl. Kußmaul 2016, S. 102)
Beispiele: Volkswagen AG, Apple Inc., Google LLC, Coca-Cola Company
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 102
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