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Finanzzuweisung

Eine Finanzzuweisung ist eine Zahlung des Bundes an die Länder zum Ausgleich finanzieller Belastungen, die durch Bundesgesetze entstehen, etwa durch zusätzliche Aufgaben oder geringere Einnahmen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 77)


Beispiel: Überträgt der Bund den Ländern neue Aufgaben, kann er ihnen zur Deckung der entstehenden Kosten eine Finanzzuweisung gewähren.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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