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Finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion

Die finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion ist die Aufgabe des Haushaltsplans, durch die systematische Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben das finanzielle Gleichgewicht und eine geordnete, rationale Haushaltsführung sicherzustellen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 76)


Beispiel: Durch den Haushaltsplan wird festgelegt, wie viel Geld für einzelne Aufgaben zur Verfügung steht, sodass Ausgaben die verfügbaren Einnahmen nicht ungeordnet übersteigen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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