Finanzverwaltung
- Andreas Armster

- vor 2 Stunden
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Die Finanzverwaltung umfasst alle staatlichen Behörden, die für die Erhebung, Verwaltung und Kontrolle öffentlicher Einnahmen, insbesondere von Steuern, zuständig sind. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 75)
Beispiele: Finanzämter, Hauptzollämter und das Bundesfinanzministerium sind Teil der Finanzverwaltung und sorgen für die Durchführung des Steuerrechts.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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