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Finanzvermögen

Das Finanzvermögen umfasst den wirtschaftlich nutzbaren Teil des Vermögens der öffentlichen Hand, z. B. Beteiligungen an Unternehmen, Darlehen oder sonstige Kapitalanlagen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 74 f.)


Beispiel: Die Anteile eines Bundeslandes an einem Energieversorger gehören zum Finanzvermögen des Landes.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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