Finanzvermögen
- Andreas Armster

- vor 2 Stunden
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Das Finanzvermögen umfasst den wirtschaftlich nutzbaren Teil des Vermögens der öffentlichen Hand, z. B. Beteiligungen an Unternehmen, Darlehen oder sonstige Kapitalanlagen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 74 f.)
Beispiel: Die Anteile eines Bundeslandes an einem Energieversorger gehören zum Finanzvermögen des Landes.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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