Finanzplanungsrat
- Andreas Armster

- vor 10 Stunden
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Der Finanzplanungsrat war bis 2010 ein gemeinsames Beratungsgremium von Bund, Ländern und Gemeinden zur Koordinierung ihrer Haushaltsplanung und Finanzplanung. Seine Aufgaben wurden anschließend vom Stabilitätsrat übernommen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 69)
Beispiel: Der Finanzplanungsrat sprach Empfehlungen aus, damit Bund, Länder und Gemeinden ihre Finanzpolitik besser aufeinander abstimmen konnten.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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