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Finanzplan

Ein Finanzplan ist eine Übersicht über die erwarteten Einnahmen und Ausgaben für einen zukünftigen Zeitraum. Er dient der finanziellen Planung, hat aber im Gegensatz zum Haushaltsplan meist keine rechtliche Bindungswirkung. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 68)


Beispiel: Der Bund erstellt einen mehrjährigen Finanzplan, um die Entwicklung von Steuereinnahmen und Staatsausgaben für die kommenden Jahre abzuschätzen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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