Finanzkontrolle
- Andreas Armster

- vor 10 Stunden
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Die Finanzkontrolle ist die Überwachung und Prüfung der Haushaltsführung und Finanzwirtschaft öffentlicher Einrichtungen. Sie soll sicherstellen, dass öffentliche Mittel ordnungsgemäß, wirtschaftlich und gesetzeskonform verwendet werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 67)
Beispiel: Der Bundesrechnungshof prüft, ob Bundesbehörden Steuergelder sparsam und zweckmäßig einsetzen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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