Finanzierungsleasing
Finanzierungsleasing ist ein langfristiger Leasingvertrag mit einer vereinbarten, grundsätzlich unkündbaren Grundlaufzeit. Der Leasingnehmer zahlt Raten, die meist die Anschaffungskosten und Finanzierungskosten sowie einen Gewinnanteil des Leasinggebers abdecken. In der Regel trägt der Leasingnehmer die Wartungskosten und Reparaturkosten sowie das Risiko für Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 122)
Beispiel: Ein Unternehmen least eine Maschine für fünf Jahre. Während dieser Zeit kann es den Vertrag grundsätzlich nicht kündigen. Das Unternehmen zahlt monatliche Leasingraten und trägt die Wartungskosten und Reparaturkosten sowie das Risiko, wenn die Maschine beschädigt oder gestohlen wird.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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