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Finanzierungshoheit

Die Finanzierungshoheit ist die Zuständigkeit und Pflicht eines öffentlichen Aufgabenträgers, die Kosten seiner Aufgaben zu tragen. Grundsätzlich gilt: Wer eine Aufgabe wahrnimmt, soll auch ihre Finanzierung übernehmen (Konnexitätsprinzip). (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 66)


Beispiel: Übernimmt ein Bundesland die Organisation des Schulwesens, trägt es im Rahmen seiner Finanzierungshoheit grundsätzlich auch die dafür entstehenden Kosten.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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