Finanzhoheit
- Andreas Armster

- vor 12 Stunden
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Die Finanzhoheit ist das Recht einer staatlichen Körperschaft (z. B. Bund, Land oder Gemeinde), ihre Finanzangelegenheiten selbstständig zu regeln. Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Einnahmen zu erheben, zu verwalten und darüber zu verfügen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 66)
Beispiel: Die Bundesländer besitzen eine eigene Finanzhoheit, da ihnen bestimmte Steuereinnahmen zustehen und sie über deren Verwendung selbst entscheiden können.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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