Finanzbedarf
Der Finanzbedarf bezeichnet die finanziellen Mittel, die öffentliche Körperschaften (z. B. Bund, Länder oder Gemeinden) benötigen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 65 f.)
Beispiel: Eine Gemeinde benötigt Geld für Schulen, Straßen und Feuerwehr. Die dafür erforderlichen Mittel stellen ihren Finanzbedarf dar.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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