Finanzamt
Das Finanzamt ist die örtliche Landesbehörde, die für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Es bearbeitet unter anderem Steuererklärungen, erlässt Steuerbescheide und sorgt für die Festsetzung und Einziehung der Steuern. (vgl. Puke 2023, S. 110)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer reicht seine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Das Finanzamt prüft die Angaben, berechnet die festzusetzende Einkommensteuer und erlässt anschließend den entsprechenden Steuerbescheid.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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