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Festzusetzende Einkommensteuer

Die festzusetzende Einkommensteuer ist die endgültige Steuerschuld, die sich ergibt, nachdem auf die tariflich berechnete Einkommensteuer alle Steuerermäßigungen (z. B. für Spenden) angerechnet wurden. Sie bildet die Grundlage für die spätere Abschlusszahlung oder Erstattung. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 21)


Beispiel: Eine alleinstehende Person erzielt ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 €. Daraus ergibt sich nach dem Einkommensteuertarif eine tarifliche Einkommensteuer von 12.000 €. Da die Person im selben Jahr Spenden geleistet hat, kann sie eine Steuerermäßigung von 1.000 € in Anspruch nehmen. Nach Abzug dieser Ermäßigung beträgt die festzusetzende Einkommensteuer somit 11.000 €. Hat die Person bereits Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von 10.000 € geleistet, muss sie noch 1.000 € nachzahlen.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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