Festwertverfahren
Das Festwertverfahren ist nach § 240 Abs. 3 HGB ein Vereinfachungsverfahren zur Bewertung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und Vorratsvermögens. Wenn die Vermögensgegenstände regelmäßig ersetzt werden, ihr Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist und Bestand, Wert und Zusammensetzung nur geringfügigen Schwankungen unterliegen, können sie mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden. Alle drei Jahre ist eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 79)
Beispiel: Ein Unternehmen hat ständig benötigte Werkzeuge im Wert von insgesamt 20.000 €. Da die Werkzeuge regelmäßig ersetzt werden und sich der Gesamtbestand nur geringfügig verändert, wird der Festwert von 20.000 € beibehalten. Alle drei Jahre wird durch eine körperliche Bestandsaufnahme überprüft, ob der Bestand noch ungefähr diesem Wert entspricht.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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