Festwert
- Andreas Armster

- 7. Juli
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Ein Festwert ist ein vereinfachtes Bewertungsverfahren, bei dem bestimmte Vermögensgegenstände mit gleichbleibendem Bestand und geringfügigen Wertschwankungen in der Bilanz dauerhaft mit demselben Wert angesetzt werden. Dadurch entfällt die jährliche Einzelbewertung dieser Wirtschaftsgüter. (vgl. Puke 2023, S. 109)
Beispiel: Ein Industriebetrieb verfügt dauerhaft über einen nahezu gleichbleibenden Bestand an Werkzeugen und Ersatzteilen. Anstatt jedes Teil jährlich einzeln zu bewerten, setzt das Unternehmen für diese Wirtschaftsgüter einen Festwert in der Bilanz an und überprüft diesen in regelmäßigen Abständen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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