Festverzinsliche Genussscheine
Festverzinsliche Genussscheine sind Genussrechte, bei denen dem Inhaber eine vertraglich festgelegte Verzinsung zugesagt wird, die aus dem erwirtschafteten Gewinn vor Ausschüttung an die Eigenkapitalgeber zu zahlen ist; bei Verlusten entfällt die Zahlung, wird aber bei späteren Gewinnen nachgeholt, ohne dass Mitglieds- oder Stimmrechte entstehen. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 340 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen gibt festverzinsliche Genussscheine über 1 Mio. € mit 6 % Verzinsung aus. Erzielt es Gewinn, erhalten die Inhaber jährlich 60.000 € Zinsen; in einem Verlustjahr entfällt die Zahlung, wird aber in späteren Gewinnjahren nachgeholt.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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