Festsetzungsverjährung
Die Festsetzungsverjährung bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Steuer grundsätzlich nicht mehr festgesetzt, geändert oder aufgehoben werden darf. Die Frist beginnt nach den gesetzlichen Vorschriften und beträgt in den meisten Fällen vier Jahre, kann jedoch bei Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung länger sein. (vgl. Puke 2023, S. 108)
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger gibt seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 fristgerecht ab. Nach Ablauf der gesetzlichen Festsetzungsfrist kann das Finanzamt die Einkommensteuer für dieses Jahr grundsätzlich nicht mehr ändern oder neu festsetzen, sofern keine besonderen Ausnahmeregelungen greifen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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