Festgeld
Festgeld sind Spareinlagen, die für einen vorher festgelegten Zeitraum angelegt werden. Das Geld steht dem Anleger erst am vereinbarten Fälligkeitstag wieder frei zur Verfügung. Wird das Festgeld am Fälligkeitstag nicht abgehoben, kann es grundsätzlich als Sichteinlage behandelt oder zu den geltenden Zinskonditionen weiter angelegt werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 245)
Beispiel: Du legst 5.000 € für ein Jahr als Festgeld an. Nach Ablauf des Jahres kannst du über das Geld wieder frei verfügen. Hebst du es nicht ab, kann es je nach Vereinbarung beispielsweise als Sichteinlage weitergeführt oder erneut für einen bestimmten Zeitraum angelegt werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare