Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Der Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz gibt an, wie viel Prozent der Fertigungseinzelkosten als Gemeinkosten auf die Kostenträger verteilt werden. Er wird berechnet, indem die Fertigungsgemeinkosten (Endstellenkosten der Fertigungshauptkostenstelle) durch die Fertigungseinzelkosten geteilt und mit 100 multipliziert werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 181 f.)
Beispiel: Bei der Speedy GmbH betragen die Fertigungsgemeinkosten der Kostenstelle H6 86.820 EUR, die Fertigungseinzelkosten liegen bei 112.000 EUR. Der Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz beträgt somit 77,5 %, was bedeutet, dass zu jedem Euro Fertigungseinzelkosten etwa 77 Cent Fertigungsgemeinkosten hinzugerechnet werden.
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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