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Fernabsatz

6. Sept.
1 Min. Lesezeit

Fernabsatz bezeichnet Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Internet, E-Mail, Telefon oder Katalog abgeschlossen werden. Zum Schutz der Verbraucher gelten dabei besondere Informationsrechte und Widerspruchsrechte, insbesondere ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.)


Beispiel: Eine Kundin bestellt online einen Staubsauger für 200 €. Der gesamte Vertrag wird über den Online-Shop abgeschlossen, ohne persönlichen Kontakt. Sie kann den Kauf innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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