Ferienhausvertrag
Ein Ferienhausvertrag ist ein Vertrag über die Miete bzw. Nutzung eines Ferienhauses. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1985 gelten für solche Verträge unter bestimmten Voraussetzungen die Vorschriften des Reisevertragsrechts, auch wenn der Urlauber selbst anreist und sich selbst verpflegt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 243)
Beispiel: Du mietest für zwei Wochen ein Ferienhaus und reist mit dem eigenen Auto an. Du kümmerst dich auch selbst um die Verpflegung. Trotzdem können nach der genannten BGH-Entscheidung die Vorschriften des Reisevertragsrechts auf den Ferienhausvertrag angewendet werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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