top of page
Affiliate.png

Feiertagslohn

19. Aug.
1 Min. Lesezeit

Feiertagslohn ist der Arbeitsverdienst, den ein Arbeitnehmer für eine wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfallende Arbeitszeit erhält. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich den Lohn zahlen, den der Arbeitnehmer ohne den Feiertag erhalten hätte. Dazu gehören auch Überstunden und Lohnzuschläge. Kein Anspruch besteht, wenn an diesem Tag ohnehin nicht gearbeitet worden wäre, beispielsweise wenn der Feiertag auf einen arbeitsfreien Samstag fällt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 243)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet normalerweise montags bis freitags und verdient an einem Arbeitstag 200 €. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Montag, muss der Arbeitgeber ihm grundsätzlich die 200 € Feiertagslohn zahlen, obwohl er an diesem Tag nicht gearbeitet hat. Bleibt der Arbeitnehmer dagegen am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach dem Feiertag unentschuldigt der Arbeit fern, entfällt der Anspruch.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page