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Fehlbelegungsabgabe

14. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Fehlbelegungsabgabe war eine Abgabe für Mieter von Sozialwohnungen, deren Einkommen später die zulässigen Einkommensgrenzen überschritt. Sie sollte den Vorteil der günstigen Sozialmiete teilweise ausgleichen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 64)


Beispiel: Eine Familie wohnt weiterhin in einer Sozialwohnung, obwohl ihr Einkommen deutlich gestiegen ist. In diesem Fall konnte eine Fehlbelegungsabgabe erhoben werden.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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