Familien-AG
Eine Familien-AG ist eine besondere Form der Aktiengesellschaft, bei der die Aktien einer einzelnen natürlichen Person oder mehreren miteinander verwandten oder verschwägerten Personen gehören. Sie ist heute nicht mehr ausdrücklich gesetzlich geregelt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 239)
Beispiel: Eine Familie gründet eine Aktiengesellschaft. Die Mutter besitzt 40 %, der Vater 30 % und die beiden Kinder jeweils 15 % der Aktien. Da alle Aktionäre miteinander verwandt sind, handelt es sich sozialtypisch um eine Familien-AG.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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