Faktischer Konzern
Ein faktischer Konzern ist ein Konzern, bei dem die einheitliche Leitung aufgrund einer tatsächlichen (faktischen) Leitungsmacht ausgeübt wird. Im Gegensatz dazu beruht die einheitliche Leitung beim Vertragskonzern auf einem Beherrschungsvertrag bzw. Unternehmensvertrag. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 77 f.)
Beispiel: Eine Muttergesellschaft hält 80 % der Anteile an einer Tochtergesellschaft und bestimmt aufgrund ihrer tatsächlichen Einflussmöglichkeiten deren Geschäftspolitik und Finanzpolitik, ohne dass ein Beherrschungsvertrag besteht. Damit liegt ein faktischer Konzern vor.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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