Fair Presentation
Fair Presentation bezeichnet die Anforderung an den Jahresabschluss und Konzernabschluss, die Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage eines Unternehmens entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Im deutschen Handelsrecht gilt diese Forderung jedoch nur nachrangig, da im Zweifel das Vorsichtsprinzip Vorrang hat. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen besitzt eine Maschine mit einem Buchwert von 80.000 €, deren tatsächlicher Wert auf 100.000 € gestiegen ist. Nach dem Vorsichtsprinzip wird die Maschine im deutschen Handelsrecht grundsätzlich weiterhin mit 80.000 € angesetzt, sodass die Fair Presentation hier durch das Vorsichtsprinzip eingeschränkt wird.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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