EZB-Rat
- Andreas Armster

- 16. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Der EZB-Rat ist das oberste Entscheidungsorgan der Europäischen Zentralbank. Er besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, vier weiteren Mitgliedern des Direktoriums sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Euro-Länder. Der EZB-Rat trifft die geldpolitischen Entscheidungen, erlässt Leitlinien zur Umsetzung der Aufgaben des Eurosystems und legt die Organisation der EZB fest. Außerdem entscheidet er über die Ausgabe von Euro-Banknoten. (vgl. Grundmann/Rathner 2022, S. 83)
Beispiel: Als die Inflation im Euroraum stark anstieg, beschloss der EZB-Rat, den Leitzins zu erhöhen. Damit wollte er die Kreditaufnahme verteuern, die Nachfrage bremsen und so den Preisanstieg dämpfen. Diese Entscheidung zeigt, wie der EZB-Rat durch seine geldpolitischen Maßnahmen direkt auf die Wirtschaftsentwicklung Einfluss nimmt.
Grundmann, W.; Rathner, R. (2022): Wirtschaftslehre. Prüfungswissen in Übersichten. Wiesbaden: Springer Gabler


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