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Externes Rechnungswesen

Externes Rechnungswesen erfasst und dokumentiert alle finanziellen Geschäftsvorfälle eines Unternehmens nach außen hin. Es richtet sich an externe Adressaten wie Finanzbehörden, Kreditinstitute oder Anteilseigner und umfasst unter anderem die Bilanz, Gewinnrechnung und Verlustrechnung sowie die Kapitalflussrechnung. Ziel ist die Darstellung der Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage des Unternehmens zur Information, Kontrolle und rechtlichen Absicherung Dritter gemäß handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. (vgl. Hubert 2023, S. 1 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen erstellt am Jahresende seine Bilanz und Gewinnrechnung und Verlustrechnung, um diese dem Finanzamt, den Banken und den Anteilseignern vorzulegen. So können diese externen Parteien die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beurteilen und Entscheidungen treffen, z. B. über Kredite oder Investitionen.


Hubert, B. (2023): Einführung in die Bilanzierung und Bewertung. Grundlagen im Handels- und Steuerrecht sowie den IFRS. 4. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler

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