Externer Nutzen bezeichnet die unentgeltliche Nutzenstiftung einer Handlung oder eines wirtschaftlichen Vorgangs für Außenstehende, die nicht direkt an diesem Vorgang beteiligt sind. Dabei profitieren diese Dritten, ohne dafür zu zahlen oder selbst zur Entstehung des Nutzens beizutragen. (vgl. Beck 2011, S. 228)
Beispiel: Trittbrettfahrer (Free-Rider)
Beck, B. (2011): Makroökonomie. Zürich: vdf Hochschulverlag
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