Externe Personalfreisetzung
- Andreas Armster

- 17. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Externe Personalfreisetzung bezeichnet Maßnahmen zum Abbau des Personalbestands, bei denen Arbeitsverhältnisse beendet werden, um personelle Überkapazitäten zu reduzieren. (vgl. Geyer/Ahrendt 2016, S. 110)
Beispiel: Aufhebungsvertrag, Kündigung, Vorzeitige Pensionierung, Natürliche Fluktuation
Geyer, H.; Ahrendt, B. (2016): Crashkurs BWL. 6. Auflage. Freiburg/München: Haufe



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