Existenzminimum
- Andreas Armster

- 14. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Das Existenzminimum bezeichnet die finanziellen Mittel, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind. Es umfasst die Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Wohnen und die gesellschaftliche Teilhabe und muss steuerfrei bleiben. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 61)
Beispiel: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll sicherstellen, dass das Existenzminimum einer Person nicht besteuert wird.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare