Excess Burden
- Andreas Armster

- 14. Juni
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Der Excess Burden bezeichnet den zusätzlichen Wohlfahrtsverlust oder Nutzenverlust, der über die eigentliche Steuerzahlung hinaus entsteht, weil Steuern wirtschaftliche Entscheidungen und Verhaltensweisen verändern. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 61)
Beispiel: Eine hohe Steuer auf ein Produkt führt dazu, dass Konsumenten weniger davon kaufen und auf andere Güter ausweichen. Der dadurch entstehende Wohlfahrtsverlust ist der Excess Burden.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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