Ex-post-Kosten
- Andreas Armster

- 30. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Ex-post-Kosten sind Transaktionskosten, die während oder nach dem Vertragsabschluss anfallen. Dazu gehören Kontrollkosten (zum Beispiel für die Überprüfung, ob vereinbarte Leistungen wie Termine, Qualität oder Mengen eingehalten werden), Anpassungskosten (zum Beispiel für Nachverhandlungen oder rechtliche Durchsetzung bei geänderten Bedingungen) und Auflösungskosten (zum Beispiel für Vertragsstrafen oder Abfindungen bei Beendigung der Zusammenarbeit). (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 45 f.)
Beispiele: Kontrollkosten, Anpassungskosten, Auflösungskosten
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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