Ex-ante-Kosten
- Andreas Armster
- 30. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Ex-ante-Kosten sind die Kosten, die vor dem Abschluss eines Vertrags anfallen. Dazu gehören Suchkosten (für Informationsbeschaffung, z. B. welche Anbieter es gibt), Beurteilungskosten (zur Bewertung potenzieller Vertragspartner, z. B. deren Zuverlässigkeit) und Vereinbarungskosten (für Verhandlungen und Vertragsgestaltung, z. B. Rechtsanwaltskosten). (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 45 f.)
Beispiele: Suchkosten, Beurteilungskosten, Vereinbarungskosten
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
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