Eventualverbindlichkeiten
- Andreas Armster

- 23. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Eventualverbindlichkeiten sind bedingte finanzielle Verpflichtungen des öffentlichen Sektors, die nur dann zu tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen werden, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, etwa die Inanspruchnahme einer staatlichen Garantie oder Haftungsübernahme. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 376 f.)
Beispiel: Der Staat übernimmt eine Bürgschaft für einen Kredit über 100 Mio. € an ein öffentliches Unternehmen; solange das Unternehmen den Kredit bedient, entsteht keine Zahlungspflicht, erst bei Zahlungsausfall muss der Staat einspringen.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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