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Eventualhaushalt

Ein Eventualhaushalt ist ein zusätzlicher Haushaltsplan, der nur unter bestimmten, vorher festgelegten Bedingungen in Kraft tritt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 60 f.)


Beispiel: Der Staat beschließt einen Eventualhaushalt für zusätzliche Investitionen, der nur aktiviert wird, wenn die Arbeitslosigkeit einen bestimmten Wert überschreitet.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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